Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemeines

Alle unsere Informationsunterlagen, Preislisten, Angebote, mündlichen und schriftlichen Kaufverträge und Lieferungen unterliegen bedingungslos, vollumfänglich und ausschließlich den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der eks informatik gmbh (eks) vom 28.01.2019.

Verbindlich ist, unter Vorbehalt aller unten stehenden Bedingungen, was im schriftlichen Kaufvertrag und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten ist. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt ohne unverzügliche Meldung allfälliger Beanstandungen als angenommen. Soweit gefordert gilt die Auftragsbestätigung nach Rücksendung des vom Käufer unterzeichneten Doppels.

Der Kauf auf Probe (Rückgabegarantie) kann im Einzelfall mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der eks gewährt werden.

 

2. Informationsunterlagen, Preislisten und Angebote

Die Informationsunterlagen (Kataloge, Produktbeschreibungen), Preislisten und Angebote, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben, dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell für einen Käufer ausgearbeitete Angebote.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro, verzollt, exklusive Steuer, in üblicher Verpackung, ab Lager Götzis.

Preisänderungen bleiben grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss jederzeit vorbehalten.

 

4. Zahlungen

Alle Zahlungen sind grundsätzlich an den Geschäftssitz der eks zu leisten, 10 Tage rein netto oder gemäß Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber der eks berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen, die von eks nicht anerkannt sind, ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Lizenznehmers ist der Lizenzgeber berechtigt, bis zum Eingang der ausstehenden Zahlungen Leistungen auszusetzen; auf Erfüllung des Vertrages zu dringen; oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist die Auflösung des Vertrages zu erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzug gebühren Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer.

Vorauszahlungen oder Nachnahme kann jederzeit verlangt werden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der eks.

 

6. Lieferumfang

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist der schriftliche Kaufvertrag oder die Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein maßgeblich. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Änderungen des Kaufgegenstandes in Konstruktion und Ausführung bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.

Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt.

 

7. Lieferpflicht

Unverschuldete Unmöglichkeit oder unzumutbare Erschwerung der Leistung entbindet die eks von der Lieferpflicht. Das Vertragsverhältnis bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Käufers befreien die eks von der Leistungspflicht.

 

8. Lieferfrist

Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. Die eks bemüht sich, diese auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Käufers, bleiben Preisänderungen vorbehalten.

 

9. Nutzen und Gefahr, Abnahme

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe des Kaufgegenstandes durch den Transporteur auf den Käufer über.

Der Kaufgegenstand gilt als abgenommen, falls allfällige Beanstandungen nicht innert 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich und unter Angabe von Gründen der eks mitgeteilt werden. Die Rücksendung des Kaufgegenstandes ohne Aufforderung ist unzulässig.

 

10. Gewährleistung

eks leistet für alle Kaufgegenstände Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Ohne spezielle Vereinbarung gilt eine Gewährleistungspflicht von 6 Monaten ab Lieferung. Spezielle Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig und im schriftlichen Kaufvertrag oder auf der Auftragsbestätigung festgehalten.

eks wird auf nachweisbar schlechtes Material oder auf mangelhafte Ausführung zurückzuführende Mängel gemäß Teilegarantie während der Gewährleistungszeit beheben, schadhafte Teile verbessern oder ersetzen. Diese Mängel sind der eks sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Entschädigungen für andere direkte oder indirekte Schäden werden ausdrücklich abgelehnt. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beschädigung infolge unsachgemäßer Behandlung, Überlastung, höhere Gewalt oder natürliche Abnützung. Die Gewährleistungspflicht entfällt ebenfalls, sofern am Kaufgegenstand ohne die Zustimmung der eks Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden oder sofern Verletzungen des Kaufvertrages vorliegen.

 

11. Software-Lizenzen

Ohne anderslautende Vereinbarung geben die vom Käufer erworbenen Software-Lizenzen diesem das nicht übertragbare und ausschließliche Recht zum Eigengebrauch. Alle weiteren Rechte verbleiben bei der eks resp. deren Lizenzgeber. Im Übrigen gelten die produktspezifischen Lieferbedingungen.

Die Verletzung der Software-Lizenzen, insbesondere die unbefugte Weitergabe von Programmen, Programmkopien oder Programmhandbüchern begründet eine Ersatzpflicht des Käufers gegenüber der eks mindestens in der Höhe der gegenüber der eks geltend gemachten Forderungen.

 

12. Datenschutz

eks hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ein. Wenn eks bei Erfüllung ihrer Leistungen personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies ausschließlich auf Weisung des Kunden. Die Parteien schließen in diesem Fall eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten im datenschutzrechtlichen Sinn keine Auftragsverarbeitung dar, wie z.B. bei Wartungs- und Support-Leistungen, verpflichtet sich eks zur datenschutzrechtlichen Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten wird eks im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unbefugt erheben, verarbeiten oder nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeiten fort. Insbesondere wird eks keine personenbezogenen Daten, von denen eks im Rahmen der Tätigkeit Kenntnis erlangt, unbefugt zu einem anderen, als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Das bedeutet auch, keine Daten an Mitarbeiter von eks oder des Kunden, die nicht zu deren Erhalt befugt sind, weiterzugeben.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern unterstehen österreichischem Recht, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Sollte sich eine gerichtliche Beurteilung dennoch nicht vermeiden lassen, unterwerfen sich beide Parteien dem am Sitz der beklagten Partei zuständigen ordentlichen Gericht. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Feldkirch/Österreich.

 

Götzis, 28. Januar 2019